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Die Rolle des Betriebsrats im Wandel

Die Rolle des Betriebsrats im Wandel

Die Rolle des Betriebsrats hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Längst geht es nicht mehr nur darum, bei Interessenkonflikten zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen zu vermitteln. Heute zählt vor allem, die beste Lösung für beide Seiten zu finden.

Veränderungen gehören für viele Unternehmen mittlerweile zum Alltag. Immer schneller muss das Geschäftsmodell an neue Trends, Technologien und Rahmenbedingungen angepasst werden. So gilt es beispielsweise, finanziell verantwortungsvoll zu planen oder sich mit wandelnden Jobprofilen auseinanderzusetzen. „Die Arbeitswelt wird komplexer, globaler, digitaler – und das wirkt sich auch auf Rolle von Betriebsräten aus“, sagt Dirk Borm, langjähriger Betriebsratsvorsitzender und späterer Public Affairs Manager für Labor and Social Affairs bei der ING Deutschland. 

Die Rolle des Betriebsrats: Arbeitnehmervertreter und Betriebspartner

Dass Betriebsräte sich ihrer Rolle bewusst werden, ist für Dirk Borm dabei eine wesentliche Grundvoraussetzung: „Es ist die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung, die Sorgen, Nöte, Ängste, aber auch Wünsche und Anforderungen der Belegschaft sichtbar zu machen und sich für sie einzusetzen.“ Im Gegensatz dazu steht die Geschäftsleitung, die sich bei Entscheidungen und Veränderungen naturgemäß auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens konzentriert.

Statt eines Gegeneinanders ist im Umfeld von Arbeit 4.0 heute aber eine funktionierende Betriebspartnerschaft gefragt, also eine gemeinsame Lösungsfindung. „Betriebsräte dürfen sich dabei aber nicht als Co-Manager verstehen, da sie keine unternehmerischen Entscheidungen treffen. Allerdings müssen sie für eine konstruktive Betriebspartnerschaft mit der Unternehmensleitung auf Augenhöhe verhandeln können. Dieses setzt eine ständige Weiterbildungsbereitschaft der Betriebsräte voraus“,  sagt Dirk Borm. „Zusammenfassend muss das vordergründige Ziel sein, künftige und gegenwärtige Herausforderungen durch eine sachlich getragene Zusammenarbeit zu meistern – und das so, dass sie möglichst für beide Seiten zielführend ist.“

Rechte und Pflichten von Betriebsräten

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Rechte von Betriebsräten – etwa die Verhandlung zum Interessenausgleich bei Betriebsänderungen. „Die Rechte sind klar geregelt, allerdings liegt es am Betriebsrat sie auch sinnvoll zum Wohle der Belegschaft und des Unternehmens zu nutzen“, gibt Dirk Borm zu bedenken. „Doch um dieser Verantwortung wirklich gerecht zu werden, müssen sich Betriebsräte auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung befinden, um ihre Aufgaben bestmöglich wahrnehmen zu können.“

Betriebsräte sind auf Augenhöhe mit Arbeitgebern, wenn sie…

  • sich ihrer Rolle als Arbeitnehmervertreter und Betriebspartner bewusst sind,
  • ihr Gremium kontinuierlich weiterbilden,
  • politische und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen,
  • den Rat von Experten und Sachverständigen hinzuziehen, z.B. zum Thema Restrukturierung,
  • die Wettbewerber ihres Arbeitgebers kennen,
  • mit der (globalen) Strategie des Unternehmens vertraut sind,
  • globale Trends im Blick haben,
  • technologische Entwicklungen und deren Folgen für Geschäft und Beruf bedenken.

Sich in Stellung bringen für die Herausforderungen der Zukunft

Betriebsräte müssen heute also wesentlich mehr leisten als zur Zeit ihrer Entstehung. „Insbesondere in international agierenden Unternehmen wird deutlich, dass es nicht mehr nur darum geht, die Belegschaft in Konfliktsituationen zu unterstützen“, sagt Betriebsrats-Experte Dirk Borm. „Betriebsräte müssen inzwischen global denken. Die größte Konkurrenz machen sich interne Abteilungen in internationalen Konzernen manchmal auch selbst.“

  • Beispiel: Ein internationaler Konzern verfügt über verschiedene Standorte auf der ganzen Welt. Es stellt sich heraus, dass Standort A über große Vorteile verfügt, wenn es um den Bereich Telekommunikation geht. Aktuell ist jedoch Standort B mit dieser Aufgabe vertraut. Der Bereich soll nun von B nach A verlagert werden. Im Sinne der Standorterhaltung ist es damit auch die Aufgabe des Betriebsrates, den eigenen Standort B zum Innovationsstandort zu machen, um die eigene Belegschaft nicht zum Verlierer dieser Veränderungen zu machen.

Doch Veränderungen bergen oft Chancen. „Wenn Unternehmen Restrukturierungen vornehmen, zeigt das zunächst einmal auch, dass sie sich den Marktgegebenheiten anpassen“, sagt Dirk Borm. „Das kann somit eine positive Entwicklung darstellen, um dem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, was oft auch eine Schließung verhindern kann. Und ein wettbewerbsfähiges Unternehmen muss das Ziel von Geschäftsleitung, Arbeitnehmern und Betriebsräten sein.“

Für Betriebsräte bedeutet das, die vielen neuen Entwicklungen auf der Welt mitzudenken und sich selbst professionell aufzustellen. Sie sollten im Austausch mit Unternehmen und Geschäftsleitung auch Impulse setzen, um Belegschaft und Standorte zukunftsfähig aufzustellen.

Partner im Wandel – auch bei Restrukturierung und Stellenabbau

Mit einer guten Zusammenarbeit der Betriebspartnerschaft kommen Unternehmen und damit naturgemäß auch die Arbeitnehmer gleichermaßen gut durch Veränderungsprozesse. „Denn eins muss klar sein: Wenn Unternehmen Betriebsänderungen planen, werden sie auch kommen“, sagt Dirk Borm. „Wie die neue Lösung aussieht und angenommen wird, hängt allerdings davon ab, wie gut sich Betriebsräte in diesen Prozess einbringen.“

Intensive Verhandlungen vor dem eigentlichen Veränderungsprozess sind wichtig – besonders bei Restrukturierungen und Personalabbau. „Die Aufgabe des Betriebsrats ist, die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Doch insbesondere in diesem ersten Schritt gilt: Ohne Weiterbildung und Informationen kommen Betriebsräte nicht weit“, sagt Dirk Borm. „Wer im Betriebsrat sitzt, muss den Veränderungsprozess verstehen und mitreden können. Man muss wissen, welche Möglichkeiten es gibt – und sich vorab im Idealfall durch einen Experten beraten lassen. Nur so kommt es zu einer Verhandlung auf Augenhöhe.“

Die Betriebspartnerschaft ist in Veränderungssituationen am erfolgreichsten, wenn sich beide Seiten auf einen Berater bzw. ein Beratungsunternehmen einigen können, also einen Experten, der sie im Prozess begleitet und unterschiedliche Möglichkeiten aufzeigt. „Es ist wichtig, dass beide Seiten der Betriebspartnerschaft dem Dienstleister vertrauen können und dieser sich selbst auch als Vermittler und Berater versteht - und nicht als Unterstützer einer Verhandlungsseite“, sagt der Betriebsrats-Experte Dirk Borm.

Was einen guten Veränderungsbegleiter ausmacht:

  • eine persönliche, individuelle Beratung mit festen Ansprechpartnern,
  • Erfahrung und Know-how in der Beratung und Begleitung von Prozessen wie dem Personalumbau, Stellenabbau und der Karriereentwicklung,
  • moderne Lösungen und innovative Tools, um Veränderungsprozesse individuell zu gestalten, z.B. mit einem virtuellen Outplacement oder einer virtuellen Karriereberatung,
  • Neutralität und Unabhängigkeit.

Gemeinsamer starker Auftritt in der Öffentlichkeit

Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten gehören dabei immer nur in die internen Verhandlungsrunden der Betriebspartnerschaft rund um Betriebsänderungen. Danach gilt: gemeinsam als Problemlöser auftreten und Konflikte nicht vor der Belegschaft austragen. „Eine starke Betriebspartnerschaft mit innovativen und verlässlichen Lösungen für die Belegschaft ist entscheidend, um Ängste zu minimieren und die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen aufrecht zu erhalten“, erklärt Dirk Borm. „Natürlich ist die Grundlage hierfür, dass die Betriebspartnerschaft respektvoll miteinander umgeht.“

Gute Outplacement- und Talent Mobility-Dienstleister spielen hierbei eine herausragende Rolle. Durch ihren Erfahrungsschatz und ihre Expertise unterstützen sie dabei, schon im Vorfeld Situationen zu entschärfen und die Kommunikation möglichst offen, transparent und zielführend zu gestalten. „Experten helfen so, den Ängsten der Belegschaft mit Lösungen und nicht mit Konflikten zu begegnen“, sagt der Experte. „Sie bieten unsicheren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch eine erste neutrale und kompetente Anlaufstelle bei aufkommenden Fragen.“