Was ist eine Betriebsänderung?

Was ist eine Betriebsänderung?

Was Mitarbeiter, Betriebsräte und Unternehmen über Betriebsänderungen wissen müssen, erfahren Sie in diesem FAQ-Beitrag von Dr. Thorben Klopp.

Definition Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung ist eine vom Arbeitgeber geplante und durchgeführte Neuausrichtung oder Einschränkung der betrieblichen Abläufe bis hin zur Schließung des Betriebs.

Wann liegt eine Betriebsänderung vor?

Typische Fälle von Betriebsänderungen sind die Verlegung, die Spaltung und die Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. hierzu zählen grundlegende Veränderungen der Betriebsorganisation und die Einführung neuer Arbeitsmethoden. Auch die Entlassung von Mitarbeitern kann eine Betriebsänderung darstellen, sofern sie eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern betrifft. Die Schwellenwerten  für Massenentlassungen dienen hierbei als Orientierung.

Was müssen Unternehmen bei einer Betriebsänderung beachten?

Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern sind dazu verpflichtet, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu informieren. Das gilt, wenn die Änderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben kann. Beispiele: wenn Arbeitsplätze wegfallen, sich die Vergütung verschlechtert oder sich die Arbeitsbelastung erhöht.

Anschließend hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über die geplante Änderung zu beraten und über einen Interessenausgleich zu verhandeln. In dem Interessenausgleich können sich die Betriebsparteien darauf verständigen, ob und wie die Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Interessenausgleich ist die „Roadmap“ zur Betriebsänderung. Allerdings kann der Betriebsrat den Abschluss eines Interessenausgleichs nicht erzwingen. Letztlich entscheidet der Arbeitgeber, ob die geplante Änderung umgesetzt wird oder nicht – das ist eine Ausprägung der unternehmerischen Freiheit.

Erzwingen kann der Betriebsrat aber das Zustandekommen eines Sozialplans. Dieser hat den Zweck, die mit der Betriebsänderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer auszugleichen oder abzumildern Dies erfolgt in der Regel durch einen finanziellen Ausgleich. Kommt eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht zustande, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen und dadurch eine verbindliche Entscheidung herbeiführen.

Wann muss der Betriebsrat informiert werden?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig über seine Pläne zu unterrichten. Rechtzeitig bedeutet, dass der Betriebsrat einbezogen wird, bevor der Arbeitgeber eine endgültige Entscheidung gefällt bzw. vollendete Tatsachen geschaffen hat. Nur so ist sichergestellt, dass der Betriebsrat die Möglichkeit erhält, auf die unternehmerische Entscheidung Einfluss zu nehmen. 

Welche Konsequenzen drohen, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht informiert?

Versäumt es der Arbeitgeber, den Betriebsrat über die geplante Veränderung zu unterrichten, weil er zum Beispiel meint, es läge keine Betriebsänderung vor, kann sich der Betriebsrat gerichtlich dagegen wehren. Er kann feststellen lassen, dass eine Betriebsänderung vorliegt oder beantragen, dass der Arbeitgeber seine Unterrichtungspflichten erfüllen muss. Je nach Gerichtsbezirk kommt auch eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der (weiteren) Durchführung der Betriebsänderung in Betracht. Das Landesarbeitsgericht Hamm etwa gewährt eine solche „Stopp-Verfügung“ in der Regel, das Landesarbeitsgericht Köln hingegen nicht. Unabhängig davon können die betroffenen Arbeitnehmer Ansprüche auf Nachteilsausgleich stellen, die in § 113 BetrVG geregelt sind.

Was haben agile Arbeitskonzepte mit Betriebsänderungen zu tun?

Führt ein Unternehmen moderne Arbeitszeit- und Raumkonzepte ein (Stichwort: Desk-Sharing oder Open Space), um ein flexibleres Arbeiten zu ermöglichen, kann ebenfalls eine Betriebsänderung vorliegen. Dasselbe gilt für die Veränderung oder Abschaffung hierarchischer Strukturen oder die Etablierung von Gruppenarbeit. Sind diese Veränderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer verbunden, sollte der Arbeitgeber den Betriebsrat bereits im Planungsstadium miteinbinden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Dr. Thorben Klopp

Fachanwalt für Arbeitsrecht bei vangard

24 Februar 2022
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