Transfergesellschaft – was ist das eigentlich genau?

Nur offiziell zertifizierte Träger dürfen Transfermaßnahmen durchführen. Wir sind nach dem SGB III zertifiziert und damit ein „qualitätsgeprüfter Träger für Maßnahmen der Arbeitsförderung gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ oder einfach gesagt: Wir stehen Ihnen als Anbieter von Transfermaßnahmen zur Seite. Der Zweck einer Transfergesellschaft ist es konkret vom Verlust des Arbeitsplatzes bedrohten Mitarbeitern im Rahmen eines auf maximal 12 Monate befristeten Beschäftigungsverhältnisses in einer Transfergesellschaft zu einem neuen unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zu verhelfen. Klingt komplizierter als es mit unseren Experten tatsächlich ist. Um die Möglichkeiten des Einsatzes einer Transfergesellschaft zu prüfen, sollten Sie unbedingt frühzeitig an uns herantreten – nicht zuletzt hängt die Förderfähigkeit der Maßnahme in erheblichem Maße vom Vorgehen in der notwendig richtigen Reihenfolge ab. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

Sprechen Sie mit einem unserer Experten.

Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich einfach einmal mit einem unserer Experten zu einem Thema austauschen - gerne.

Die Transfergesellschaft – Die Vorteile und Nutzen für Sie als Teilnehmer einer Transfermaßnahme

  • Verlängerung der finanziellen Absicherung während Ihrer beruflichen Neuorientierung
  • Zeitgewinn für die berufliche Neuorientierung
  • Individuelle professionelle Beratung in Sachen beruflicher Neuorientierung sowie Qualifizierung und Weiterbildung
  • Sehr hohe Platzierungsquoten und damit eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß Sie innerhalb der Laufzeit Ihre neue Festanstellung finden (bis deutlich über 90 Prozent)

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Transfergesellschaft. Hier geht es zu unseren FAQs.

Sprechen Sie mit einem unserer Experten.

Erhalten Sie weitere Informationen oder tauschen Sie sich unverbindlich mit einem unserer Experten aus.

Jetzt kontaktieren